Wer kann sich einer Gesichtsstraffung unterziehen?

Das Gesicht trägt die Schönheit der Jugend nach außen. Mit zunehmendem Alter zeigen sich die ersten Veränderungen im Gesicht und genau diese Veränderungen fallen den Menschen zuerst auf.

Gesunde Ernährung, regelmäßiger Schlaf, ein Leben ohne Stress und Traurigkeit, regelmäßige Bewegung, der Verzicht auf Rauchen und Alkohol, ausreichend Wasser trinken, Sonnenschutz und eine gute genetische Veranlagung können den Alterungsprozess hinauszögern.

Doch es muss betont werden: Trotz all dieser Maßnahmen ist das Altern unvermeidlich.

Kosmetikprodukte sind die erste Wahl, um der Hautalterung im Gesicht entgegenzuwirken. Für Probleme, die sich mit Kosmetikprodukten nicht lösen lassen, bietet die Plastische Chirurgie zahlreiche Operationen und nicht-chirurgische Verfahren an. Diese werden allgemein als Facelifting oder „Gesichtsverjüngungsverfahren“ bezeichnet.

Die Gesichtsverjüngung ist auf die natürliche Struktur des Menschen abgestimmt, verlangsamt den Alterungsprozess und kann ihn zumindest teilweise umkehren, ohne drastische Veränderungen am Gesicht der Person vorzunehmen.

Mit präzisen und angemessenen Dosen plastischer Chirurgie lässt sich ein sanfterer und schönerer Alterungsprozess ermöglichen.

Mögliche Maßnahmen:

Es gibt drei Arten von Gesichtsverjüngungsverfahren:

Verjüngung des oberen Gesichtsbereichs:

Stirnbereich, Schläfen, Augenbrauen und obere Augenlider. Zu den Verfahren gehören endoskopische und offene Stirnstraffung, Schläfenstraffung, Augenbrauenlifting, Augenbrauenfixierung, Oberlidchirurgie (obere Blepharoplastik) und B0t0x-Anwendungen.

Verjüngung des mittleren Gesichtsbereichs:

Untere Augenlider, Wangen und Wangenknochen. Hierzu zählen Unterlidchirurgie (untere Blepharoplastik), endoskopisches Mittelgesichtslifting, Mittelgesichtslifting vom unteren Augenlid aus, Mittelgesichts-Sling, Fettinjektionen und Filler.

Straffung des unteren Gesichts und des Halses:

Gesichts- und Halsstraffungsoperationen sowie longitudinale Fettabsaugungen können durchgeführt werden. Zu den nicht-chirurgischen Verjüngungsverfahren gehören Fadenlifting, Peelings, BotoxPRP (Vampirlifting) und Filler.

Wer kann sich einer Gesichtsstraffung unterziehen?